Pforzheim – Rüstungsgegner erheben schwere Vorwürfe gegen ein Pforzheimer Unternehmen, das eine Maschine zur Herstellung von Gewehrläufen nach Mexiko exportieren will. „Für diese Ausfuhr gibt es keine Genehmigung der zuständigen Behörde“, erklärt der Tübinger Anwalt Holger Rothbauer. Deshalb sei der Export in das von schweren Menschenrechtsverletzungen gezeichnete Land illegal.
Schlagwort: Staatsanwaltschaft Mannheim
Export am Gesetz vorbei?
BERLIN taz | Wieder gerät ein deutsches Unternehmen wegen eines Rüstungsexports nach Mexiko in die Kritik. Die Heinrich-Müller-Maschinenfabrik GmbH (HMP) plant, ohne Genehmigung eine Anlage zur Herstellung von Gewehrläufen in das Land zu exportieren. Der Anwalt Holger Rothbauer hat deshalb jetzt bei der Mannheimer Staatsanwaltschaft Anzeige gegen die Pforzheimer Firma erstattet.
Rothbauer beschuldigt HMP, gegen das Kriegswaffenkontroll- und Außenwirtschaftsgesetz verstoßen zu haben. „Es handelt sich bei der Anlage um eine Kriegswaffe“, erklärt der Jurist, der das Netzwerk „Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel“ vertritt. Er fordert, dass der Export gestoppt wird. Die Strafverfolger prüfen die Vorwürfe.